Cloud oder Hardware? Naja, ich komme nicht raus mit dem Zeug, mache ich auch nicht. Ich bin ein Hardware-Iker von Hause aus, aber das Clouding, das ist selbstverständlich auch bei mir angekommen. Herzlich willkommen zur 23. Episode des Netzpodcasts. Wir sprechen im Podcast über aktuelles aus der Netzpolitik mit Bezug zur Schweiz. In dieser Folge sind die Themen Schweizer Banken wollen ein Swisscoin, Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, Zugang zu Mobilitätsdaten im Krisenfall. Wir nehmen am 24. März 2023 auf. Ich bin Kire. Und mein Name ist Florian. Wir haben wieder viele Rückmeldungen erhalten. Viel Lob und auch einige Anmerkungen. Dafür herzlichen Dank. Zum Beispiel hat uns Stefanie per Mail, geschrieben zur SBB-Geschichte, die wir letztes Mal besprochen haben. Und vorgeschlagen das Zitat geneigte. SBB-Mitarbeitende gegen das Überwachungsvorhaben klagen könnten. Bahnhöfe seien schließlich deren Arbeitsplätze und die Überwachung diene ausdrücklich nicht der Sicherheit. Zudem hält sie eine grundsätzliche Regulierung der Überwachung im öffentlich zugänglichen Raum für dringend nötig. Da stimme ich natürlich völlig zu. Dann gab es noch eine Rückmeldung von Felix via Mastodon. Er meint bezüglich der Verfassungsgerichtsbarkeit via Initiative bzw. Referendum, verhält er mir ein Argument. Eine Initiative respektive ein Referendum kostet viel Geld. Er nennt eine Zahl, 1,5 bis 5 Millionen Schweizer Franken. Und es kann doch nicht sein, dass man so viel Geld auftreiben muss, um ein Unrecht, das einem angetan wird, zu korrigieren. Nur Legislative sollen Legislative korrigieren können. Was ist das für eine Gewaltentrennung? Auch hier hat er natürlich recht. Auch wenn ihr für das EID Referendum jetzt beispielsweise. Nicht ganz so viel Geld ausgegeben haben, aber dennoch, ein Referendum kostet viel Geld und eine Initiative natürlich noch viel mehr. Und dann haben wir noch eine Ergänzung von Martin, ebenfalls per Mastodon. Er geht nochmals auf die Unterscheidung der Deliktskategorien ein, also Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Martin meint, Übertretungen sind nicht per se Bagatelldelikte. So sehen die Strafbestimmungen im neuen Datenschutzgesetz Bussen von bis zu 250'000 Franken vor. Zudem sei die Edition, also das Herausverlangen von E-Mail-Konten, auch bei Übertretungen bereits möglich. Ja, vielen Dank an Martin und an euch alle für diese immer sehr wertvollen Rückmeldungen. Wir freuen uns weiterhin auf eure Gedanken. Ihr erreicht uns beispielsweise über das Kommentarformular. via Twitter oder auf Masterphone unter dem Hashtag Netzpodcast. Und jetzt, Thierry, würde ich vorschlagen, gehen wir zu den Themen über. Ja genau, starten wir gleich in den Hauptteil. Wie angekündigt ist das erste Thema, Schweizer Banken wollen einen Swisscoin. Und auf dieses Thema sind wir gestossen, weil etwas überraschend die Schweizerische Bankiervereinigung Mitte März ein White Paper veröffentlicht hat. Und in diesem White Paper umreist die Bankiervereinigung das Konzept eines sogenannten Buchgeldtokens, abgekürzt BGT. Habe ich noch nie gehört. Der Begriff kommt daher, da dieses digitale Geld, das sie in diesem White Paper entwerfen, auf der Basis einer Blockchain durch die Geschäftsbanken in der Schweiz herausgegeben werden soll. Im Gespräch hier ist hier... Das ist hier die Ethereum Blockchain. Und das digitale Geld soll dabei eins zu eins... An den Schweizer Franken gebunden sein. In diesem Papier umreißen Sie dann auch verschiedene Anwendungszwecke. Hauptsächlich werden hier drei gesehen. Sie meinen, erstens soll der Handel von anführungsweise tokenisierten Vermögenswerten ermöglicht werden. Das heisst eigentlich, Sie möchten damit eine Möglichkeit schaffen, für den Kauf und den Verkauf von NFTs. Diese Non-Fungible Tokens sind einzigartige, nicht austauschbare Tokens auf der Blockchain, die gehandelt werden können und zum Beispiel einen Link auf ein Bild beinhalten. Dies soll etwa aussagen, dass ich über den Besitz dieses Tokens nun auch im Besitz des Bildes am anderen Ende des Links sein soll. Was aber natürlich eine Fiktion ist, die sich wettbewerbt, Weder rechtlich noch technisch wirklich durchsetzen lässt. Ja, wir haben ja, glaube ich, auch schon früher mal in der vierten Folge des Netzpodcasts über NFTs gesprochen. Wenn du dazu mehr wissen willst, geh da mal dich weiter informieren. Wir verlinken in den Shownotes. Genau, und zweitens soll die Abwicklung von Transaktionen in einem zukünftigen Blockchain-basierten Finanzökosystem möglich werden, um etwa mit Geld, Wertpapier, Netzezer handeln zu können. Das ist aber etwas, oder dieses Finanzökosystem, das Sie hier andenken, ist etwas, was es noch gar nicht gibt. Und drittens sollen dann, und dies ist noch etwas weiter in die Zukunft geschaut, maschinell ausgeführte Transaktionen, beispielsweise im Internet der Dinge oder im Metaverse, mit den Buchgeld-Token verrechnet werden können. also, was soll ich sagen, Ja, und vor allem stellt sich mir hier die Frage, ob das wirklich der richtige Umgang mit digitalem Geld ist. Ja, genau. Damit sind wir eigentlich sehr weit weg von dem, was wir eigentlich haben möchten. Also jetzt einen digitalen Schweizer Franken, mit dem ich universell und anonym Waren und Dienstleistungen bezahlen kann. Und solche Konzepte, die gibt es ja auch. Ein solches wäre zum Beispiel der Knuthaler. Da haben wir in der achten Folge des Netzpodcasts darüber gesprochen. Und es gibt auch eine Aufzeichnung eines Netzpolitischen Abends, wo Christian Grothoff einen Vortrag hält und genau dieses Konzept vorstellt. Auch dies verlinken wir nochmals in den Shownotes. Und damit bleiben eigentlich auch grosse Fragen offen. Also wieso zum Beispiel überhaupt auf einer Blog-Seite. eingesetzt wird. Wenn ja gerade in diesem Anwendungsfall zentrales Vertrauen in die ausgebenden Banken gegeben ist und auch sein muss. Also da haben wir ja eigentlich eine zentrale Instanz, der wir vertrauen und sind in dem Sinne ja nicht angewiesen, dass wir eine dezentrale Blockchain verwenden. Die andere Frage ist, wie soll die Privatsphäre der BenutzerInnen geschützt werden, wenn ja auf der Blockchain alle Transaktionen nachvollziehbar sind. Und darüber hinaus ist auch noch ungeklärt, ob es sich bei diesem Buchgeld-Token, der hier umrissen ist, ob es sich hier rechtlich um ein Zahlungsmittel oder um ein Wertpapier handelt. Und im letzten Fall wären die Einschränkungen, und dies ist gemäss der Einschätzung der NZZ, so gross, dass das Projekt... dass das Projekt wohl bereits wieder vor dem Ende stehen wird. Nun, was meinst du, Florian? Hast du die Swisscoin-Wallet schon bereit? Ich erhole mich eigentlich immer noch vom FTX-Kollaps. Kleiner Scherz. Nein, im Ernst, ich sehe folgendes Problem bei dem ganzen Ding, dass digitales Bezahlen schon heute nicht anonym ist. Also jeder Einkauf hinterlässt Personen- und Transaktionsdaten, die natürlich auch weiterverwendet werden können. Und das meist ohne, dass wir das genau durchschauen und wissen können. Also ich weiß nicht, was meine Bank mit meinen Debitkartenbezahlungen genau macht. Und an diesem Problem ändert dieser sogenannte Swisscoin und wie auch immer er dann genannt werden soll kaum etwas. Denn das Programm ist völlig anders als beim Knuthaler, den du erwähnt hast. Und zum anderen, und das ist ein bisschen Spekulation, das darf man ja auch mal machen, wirkt diese ganze Übung auf mich eher so, als ob die ganze globale Finanzspekulation mit diesen Token, Token noch etwas abstrakter und undurchschaubarer gemacht werden soll. Man will irgendwie am Krypto-Casino teilhaben, ohne sich dem verruchten Anspruch der Kryptoszene auszusetzen. Und staunt auch nicht, dass mit dem Britcoin diese Idee auch ursprünglich aus London kommt. Und das ist ja bekanntermaßen nebst der Schweiz einer der Hotspots von Finanzspekulation. Was wäre denn deine Prognose, Kirill? Wie geht es mit diesem Swisscoin weiter? Also ich würde auch meinen, dass sie sich mit dieser Idee ziemlich stark von der Realität oder von dem entfernt haben, was wir eigentlich bräuchten, was wir eigentlich haben möchten. Ja, meine Prognose wäre, wir hören nie mehr von diesem Konzept und von diesem Programm. Das wäre jetzt meine ganz spontane, persönliche Prognose. Das ist vielleicht auch etwas optimistisch, weil solche Ideen haben manchmal teilweise sehr lange, Halbwertszeiten. Aber wir werden sehen. Damit kommen wir vielleicht zu etwas Konkreterem, und zwar dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Ein sehr schöner Titel für etwas nicht so Spektakuläres, denke ich, im Endeffekt. Diese Woche wurde im Parlament das EMBARG verabschiedet. Hinter dieser knackigen Abkürzung steht, wie gesagt, das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Es geht also eigentlich im Endeffekt um die rechtlichen Grundlagen für die digitale Verwaltung in der Schweiz. An diesem Gesetz wurde seit einigen Jahren gearbeitet, um die Strategie des Bundes von Digital First auch rechtlich festzulegen und die Rahmenbedingungen für eine digitale Verwaltung genau abzustecken. Wir erinnern uns nur zu gut und etwas ungern an den Beginn der Covid-19-Pandemie, als die Fallzahlen noch per Fax durch die Gegend geschickt wurden und große Unsicherheit über die Datenkontrolle. wie Datenlage herrschte. Mit dem M-Bug jetzt definitiv. Schluss sein. Da war man sich auch für einmal über die Parteien hinweg einig, dass etwas gehen muss. Immerhin schneidet die Schweiz im internationalen Vergleich zum Grad der Digitalisierung der Verwaltung regelmäßig sehr schlecht ab. Ich glaube zuletzt war es ein Platz hinter Deutschland, dass er bekanntlich auch kein Digital Turbo ist. Genau. Und nebst der Devise, dass der Verwaltungsprozess oder die ganzen Bundesverwaltungsprozesse primär digital ablaufen sollen, gibt es aber auch noch etwas Spannendes darin, nämlich die Bundesverwaltung soll auf eine Art Open Data by Default setzen. Und zwar schreibt der Artikel 10 vor, dass, Zitat, diesem Gesetz unterstehende Verwaltungseinheiten ihre Daten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben beschaffen oder generieren und die elektronisch gespeichert und in Sammlungen strukturiert vorliegen, öffentlich zugänglich machen sollen. Es gibt natürlich. Davon, weil gewisse Daten sind geheimhaltungspflichtig oder Personendaten. Solche schützenswerten Daten sollen ausgeschlossen werden. Vielleicht einfach ein Beispiel dafür, wie das konkret abläuft bereits heute. Es gibt einige Behörden, die schon seit einiger Zeit recht konsequent diesen Weg gehen oder testen. Zum Beispiel das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, Meteo Schweiz, das Klimadaten und Wetterdaten veröffentlicht oder das Bundesamt für Landestopographie, Swiss Topo, deren Daten sind für eine ganze Palette von Applikationen relevant und natürlich kaum schützenswert. Das Wetterdaten sind keine besonders schützenwerten Daten. Anders sieht es natürlich bei problematischen Daten wie Personendaten oder geheimhaltungspflichtigen Daten aus. Das Gesetz macht niemanden wirklich unglücklich, denke ich mal, aber es ist sicherlich auch kein progressiver Meilenstein. Manche kritisieren es gerade zu diesem Punkt der Open Data by Default, dass es noch zu viele Ausnahmen für dieses Prinzip gäbe und zum Beispiel auch keine anonymisierten und aggregierten Daten für die Forschung zugänglich gemacht werden können. Was denkst du dazu, Kiri? Also der Beschluss jetzt über das neue Gesetz, das geht meines Erachtens klar in die richtige Richtung. Man hätte jetzt diesen Bereich jetzt mit dem Open Data sicherlich auch noch stärker formulieren können und es insbesondere auch zur Pflicht machen können. Jetzt heisst es ja im Prinzip eben, es wird gemacht, wenn nicht ein paar Dinge dagegen sprechen. Und es gibt auch noch einen Abschnitt im Gesetz drin. Ganz zum Schluss dieses Abschnitts. Schnittes, der auch einen rechtlichen. Anspruch auf veröffentlichte Daten verneint. Also das hat jetzt bestimmt noch Luft für Verbesserungen, aber ist sicherlich mal so, dass es jetzt im Grundsatz in die richtige Richtung verabschiedet ist und von dem her ist das schon eine gute Sache, dass wir das Gesetz und diese Bestimmungen jetzt zu haben. Wir können ja vielleicht nachher noch mal darüber sprechen, wie progressiv das Ganze ist. Sprechen wir doch noch kurz über das zweite zentrale Element des MBAC. Es betrifft die Bestimmung zum Umgang mit Open Source Software. Und zwar wird ja immer wieder von Behörden Software in Auftrag gegeben, also zum Beispiel eine Landeskarten-App oder die Impfpass-App. Diese beiden wurden von einer privaten Firma entwickelt für den Bund und Artikel 9 des MBAC besagt nun, dass die diesem Gesetz unterstehenden Bundesbehörden legen den Quellcode von Software offen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Entwickeln oder entwickeln lassen, es sei denn, die rechte Dritte oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschließen oder einschränken. Zitat Ende. Das kommt eigentlich der Forderung von Public Money, Public Code näher. Aber es gibt auch hier leider noch zu viele Ausnahmen. Die Praxis führt es wohl darauf hinaus, dass Open Source Software weiterhin nicht der Standard sein wird. Auch zu diesem Punkt hat die digitale Gesellschaft in der Vernehmlassung vom März 2021 einige Punkte kritisiert. Was könnte man denn besser machen, Kire? Ja, ich glaube, das ist dasselbe wie auch bei der Open Data Bestimmung. Auf dieser Punkt hätten wir sich, oder haben wir auch in der Vernehmlassung kritisiert und hätten sicher stärker formuliert. Allerdings war sogar beim Vorentwurf noch eine Kannbestimmung. Also da wurde er jetzt eigentlich nachgeschärft. Aber er könnte natürlich auch hier. Nochmals klar weitergehen. Positiv ist sicherlich festzuhalten, dass nun definitiv klar ist, dass der Bund... Open-Source-Software entwickeln und zur Verfügung stellen kann. Das war bis anhin nicht so klar. Da gab es zwei Rechtsgutachten dazu, die sich diametral widersprochen haben, ob jetzt der Bund eine Rechtsgrundlage machen kann oder nicht. Und das ist in dem Sinn jetzt definitiv geklärt. Das ist ein grosser Fortschritt, dass wir diesen Grundschatz entscheiden und haben, dass Open-Source-Software in dem Sinn auch tatsächlich im wesentlichen Sinn von Open-Source-Software auch verwendet und freigeben werden kann, auch wenn wir jetzt halt tatsächlich noch nicht diesen Grundsatz von Public-Money-Public-Code auch wirklich verankert haben. Aber eben auch da, es geht in die richtige Richtung. Was vielleicht noch ein kleiner Dämpfer des Ganzen ist, ist, dass dieses Gesetz nur für die Bundesbehörden gilt. Also die kantonalen Verwaltungen, die eine extrem breite Wirkung auch in der Bevölkerung haben, sind explizit nicht betroffen. Selbst dann, wenn es um den Vollzug von Bundesrecht geht, bei diesen Verwaltungen. tun. Das ist in der föderalistischen Schweiz, denke ich, Leider keine Überraschung, denke aber gleichzeitig birgt es die Gefahr eines digitalen Verwaltungsflickenteppich, weil im Endeffekt der Bund zwar eine Stoßrichtung vorgegeben hat, aber die Kantone dann wieder selber dafür verantwortlich sind, wie sie das bei ihnen selbst handhaben möchten. Das EMBAG wäre eigentlich, denke ich, eine gute Gelegenheit gewesen, die digitale Verwaltung in der Schweiz etwas breiter abzustützen und vor allem auch einheitliche Standards und Vorgehensweisen zu etablieren. Also es ist irgendwie komisch, wenn du in einem Dorf wohnst und diese Möglichkeiten hast und wenn du zwei Kilometer westlich, östlich oder nördlich wohnst, plötzlich andere Gegebenheiten vorfindest. Gegen diese Vereinheitlichung oder diesen Eingriff wahrscheinlich in die kantonale Selbstbestimmung haben sich die Kantone halt erfolgreich gewährt. Und so kann man vielleicht das Gesetz auch ein bisschen mutlos oder vielleicht auch etwas zu unkonkret. Gerade gesehen haben, bezeichnen. Es ist unbestritten, dass die Verwaltung digitaler werden muss und sich die Prozesse entsprechend anpassen müssen. Aber denkst du wirklich, dass sich mit dem Gesetz etwas zum Besseren verändern wird, Kira? Ich denke schon, ja. Also auch wenn jetzt das Gesetz noch nicht so weit geht, wie wir uns dies wünschen, ist es dennoch ein konkreter und auch ein guter Schritt in die richtige Richtung. Im Vergleich zum Vorentwurf sind noch Dinge hinzugekommen. Also hat es auch noch Bestimmungen zu Schnittstellen, APIs gegeben. Und ich würde mal sagen, alles in allem können wir, ob das jetzt realpolitisch gesehen, mit diesem Zwischenstand zufrieden sein. Ja, wir können ja da mal schauen, in fünf Jahren, wo die Schweiz im Ranking der digitalen Verwaltungen Europas steht, ob sie ein paar Plätze gut machen konnte oder nicht. Ja, ich denke, wir gehen dann gleich zum nächsten Thema über, auch Verwaltungsthematik. Ja, genau. Das dritte Thema, was wir uns heute... Kümmern möchten, ist der Zugang zu Mobilitätsdaten im Krisenfall. Und hier möchte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein neues System für Mobilitätsanalysen beschaffen, damit im Krisenfall mehr Informationen zur Verfügung stehen. Das ist ein Zitat aus der Ausschreibung. Die gewünschte Lösung soll nahezu in Echtzeit anonymisiert und unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben Informationen zum Aufenthaltsort sowie zum Mobilitätsverhalten von Personengruppen für vordefinierte und frei wählbare Gebiete in der Schweiz aufbereiten und darstellen. Über dieses Vorhaben hat jüngst InsideIT ausführlich berichtet. Mit der neuen Applikation sollen etwa die Anzahl der Personen in einem betroffenen Gebiet oder die Personendichte gemessen und dargestellt werden können. Es sollen auch Bewegungsprofile von Menschengruppen nachvollzogen werden können. Es sollen hierzu aber auch Analysen nach Altersgruppe, nach Nationalität, Herkunft und nach der Wohngemeinde möglich sein. Dann neben der Darstellung in Echtzeit sollen die Daten auch mit der Vergangenheit oder Durchschnittswerten verglichen werden können. Hierzu soll alle 15 Minuten ein entsprechender Datensatz angelegt werden. Das Ganze ist natürlich auch etwas problematisch, insbesondere wenn auch die Datenpunkte komplett anonymisiert sein sollten. Also dass der eine Datenpunkt nicht mit dem anderen Datenpunkt in Verbindung gebracht werden kann, zum Beispiel mit einer ID. So lassen sich diese allenfalls halt dennoch über die Merkmale, wie Altersgruppe, Nationalität, Herkunft und Wohngemeinde korrelieren und entsprechend auch de-anonymisieren. und das ist natürlich. Problematisch insofern, dass sie so eine Art Vorratsdatenspeicherung und auch eine Echtzeitüberwachung der Bewegung der Personen oder der Personengruppen in der Schweiz schafft. Irgendwie wirkt das auf mich so ein bisschen ähnlich wie die Überwachung zur Analyse der Personenbewegung in Bahnhöfen, die wir gerade in der letzten Folge besprochen haben. Nur geht es hier halt nicht um die Einzelpersonen oder lassen sich keine Einzelpersonen herauspicken, sondern es geht um größere Gruppen. Ich glaube, in dieser Ausschreibung ist von Gruppengrößen ab 20 Personen die Rede. Aber im Gegenszug werden halt nicht nur die Bewegungsströme an Bahnhöfen nachvollzogen, sondern die ganze Schweiz wird in Echtzeit darüber hinaus überwacht. Damit stellt sich, glaube ich, auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Von was für Einsatzgebieten und Einsatzzwecken sprechen wir? Hier genau, das ist mir noch so nicht so ganz klar. Ja, das kommt jetzt halt wieder darauf an. Das ist das Bundesamt für... Für Bevölkerungsschutz, dass dieses System etwas schafft. Was weiss ich, Erdbeben, Feuer, Erdrutsch, Hochwasser, vielleicht noch irgendwelche radioaktiven Ereignisse, Chemieunfälle. Ja, genau, das sind so die Dinge, die einem da in den Sinn kommen. Was natürlich auch noch ist, es spricht etwas die Erfahrungen aus der Pandemie, aus diesem Vorhaben. Das wäre dann ja eher das BAG, also das Bundesamt für Gesundheit. Aber wenn man sich das so etwas überlegt, da hatten wir ja genau auch diese Auswertungen gemacht oder machen lassen. Das war die Swisscom, die entsprechende Daten oder Auswertungen zur Verfügung gestellt hat, wo man ja auch gesehen hat, wie sich die Personenströme verändert haben und ob es dann entsprechend auch die Einschränkungen dann auch ihren Effekt gezeigt haben oder ob ob die im Prinzip verpufft sind. Ja, ich meine, hier stellt sich. Mir auch die Frage, wie verhindern wir, dass solche Analysen, nehmen wir an, die werden, sind zum besten, im besten Interesse der Bevölkerung gemacht, nämlich zum Beispiel, dass man ich weiß nicht, nach einem Chemieunfall feststellen kann, ob sich die Bevölkerung tatsächlich aus dem Gefahrengebiet entfernt und vielleicht in welche Richtung, sodass man irgendwelche Maßnahmen treffen kann. Das ist etwas, was ich mir jetzt so herbeifantasiere. Ich arbeite leider nicht beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Aber die Frage ist ja, dass von wem können solche Analysen sonst noch verwendet werden, also von welchen Behörden? Ich meine, immerhin, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist im VBS angegliedert und wir wissen, wer sonst noch im VBS angegliedert ist. Da ist es schon die Frage, was dann genau mit diesem System gemacht werden soll. Ja, das ist dann auch die Frage, was ist eigentlich die Rechtsgrundlage von der Beschaffung respektive dann vom Einsatz dieses Systems. Das würde man ja dann entsprechend auch herauslesen können, wenn das System dann allerfalls auch für. Andere Zwecke auch zur Verfügung gestellt werden soll. Mich erinnert das gerade auch so ein bisschen an die ganze Situation mit den Polizeiprecobs-Systemen, die ja auch einfach mal quasi zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben beschafft wurden, ohne dass es genau untersucht wurde, ob das eine spezielle Rechtsgrundlage braucht. Das hat so ein bisschen für mich den Anschein, dass es hier ähnlich laufen könnte, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wahrscheinlich sagt, das ist Teil unserer Arbeit und das gehört dazu. Wir brauchen keine separate Rechtsgrundlage. Aber ich denke, das Fazit ist ziemlich klar, oder? Ja, ich glaube, es ist schon noch einiges unklar in dieser Geschichte. Genau, ja. Wenn ich mir jetzt auch nochmals die Einsatzzwecke, die uns vorhin so spontan in den Sinn gekommen sind, welche dann wirklich auch etwas bringen könnten, eben ein Erdbeben, da interessieren mich dann wenige Bevölkerungen, Bevölkerungsgruppen oder die grossen Bewegungsströme, wie auch jede. Einzelne Person, die noch irgendwie unter einem Trümmer liegt, muss gefunden und geborgen werden. Also in diesem Anwendungszweck habe ich jetzt nicht so viele Teile. Darum geht es ja glaube ich auch explizit nicht. Es geht ja eben um diese grösseren Ströme, die verstanden werden sollen. Es geht nicht um die Identifikation von Einzelpersonen, die irgendwo noch sein könnten. Aber was tatsächlich der Nutzen ist, schliesst sich mir jetzt nicht. Mir leider noch auch nicht. Ich würde sagen, wir müssen einfach dranbleiben und vielleicht habt ihr ja auch noch Inputs dazu, was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit diesem System konstruktives machen könnte. Wie immer dürft ihr euch gerne melden bei uns über die entsprechenden Kommentarfunktionen. Genau, macht uns Input und wir werden die Sache auch weiterhin beobachten. Dann würden wir noch zu den Kurznachrichten und Fundstücken übergehen. Ja, genau. Wir haben heute, glaube ich, eine etwas kürzere Folge. Wie ihr ja gemerkt habt, sind wir nur zwei heute. Da machen. Eine kürze Folge und bringen euch noch zwei kleine Fundstücke. Das erste ist ein Bericht der Eikonistischen Finanzkontrolle über die Beschaffung der Covid-Impfplattform. Diese Woche wurde ein Bericht darüber publiziert, der Unstimmigkeiten aufgedeckt hat. Vielleicht erinnert ihr euch, als Anfang 2021 die nationale Impfkampagne gegen Covid-19 in Gang kam, musste halt auch dringend eine digitale Plattform zur Verwaltung von Impfterminen her, also damit diese Termine vergeben werden konnten, dass die Leute erinnert werden konnten und so weiter. Und jetzt zeigt sich mit diesem Bericht der Eikonistischen Finanzkontrolle, dass das Bundesamt für Gesundheit bei der Vergabe dieses 11 Millionen Auftrags wohl geschlampt hat. Potenzielle Interessenkonflikte, kaum Verhandlungen über Konditionen, eine freihändige Vergabe des Auftrags und einige Fragezeichen bei der Verrechnung von Leistungen über 2 Millionen Franken, Mehr dazu gibt es im. Artikel von Thomas Schwendener von Inside IT in den Shownotes. Dann noch ein Hinweis, und zwar die Wiseca, das ist eine der grössten Schweizer Kreditkartenanbieter in Liesbaden, mindestens 18 Monate Abrechnungen von ihren Kundinnen frei zugänglich im Internet. Das hat unter anderem Adrian Fichte diese Woche in der Republik berichtet und auch als erster darüber berichtet. Der Hintergrund war, dass durch eine relativ einfache Manipulation der URL eigentlich alle Abrechnungen durch Herumprobieren als PDF heruntergeladen werden konnten. Damit sind wir am Ende dieser Folge. Wir danken euch fürs Zuhören und freuen uns, wenn ihr uns weiterempfehlt. Tschüss und bis bald.